Rechtsanwalt Mario Dujmovic Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht |
Der Schwerpunkt der Strafverteidigung ist die Individualverteidigung von Beschuldigten bereits im Ermittlungsverfahren sowohl bei polizeilicher Vorladung, Durchsuchung oder Festnahme gegenüber den Strafverfolgungsbehörden, als auch von Angeschuldigten oder Angeklagten bei bereits erhobener Anklage durch die Staatsanwaltschaft und in allen Verfahrensstadien oder Instanzen des Strafverfahrens. Bundesweit. Die langjährige rechtsanwaltliche Tätigkeit als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht, ob als Wahlverteidiger oder auch Pflichtverteidiger im Falle der notwendigen Verteidigung, erfordert und umfasst neben der Strafverteidigung in allen Verfahrensstadien und Instanzen des Strafverfahrens zunehmend auch die präventive Beratung. Die Schwerpunkte der Tätigkeit als Strafverteidiger in der bundesweiten Strafverteidigung bilden neben dem allgemeinen Strafrecht (Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG) · Drogenstrafrecht, Konsumcannabisgesetz (KCanG), Jugendstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Körperverletzungsdelikte, Betrug, Diebstahl, Raub etc.) gerade auch die Gebiete des sogenannten Cybercrime oder Cyberkriminalität bei Straftaten im Darknet, sowie der stetig zunehmenden Computerkriminalität und Internetkriminalität. Der Tätigkeitsschwerpunkt im Wirtschaftsstrafrecht liegt im Vermögensstrafrecht und im Korruptionsstrafrecht. Anfragen und Mandate außerhalb des Bereiches der Strafverteidigung werden wegen der Spezialisierung der Kanzlei nicht übernommen. Sollte Ihre Angelegenheit einen fachübergreifenden Bezug haben, so wird mit erfahrenen, auf das jeweilige Fachgebiet spezialisierten Kollegen kooperiert. |
Rechtsanwalt
Mario Dujmovic
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